MwSt. Befreiung für Lieferungen von Ware innerhalb der EU ab Januar 2020
Ab dem 01.01.2020 tritt die UE Verordnung Nr. 1912/2018 in Kraft.
Es werden neue Bestimmungen bzgl. der Nachweispflicht und der erforderlichen Dokumente im Falle von Lieferungen von Ware innerhalb der EU festgelegt.
Die Grundvoraussetzung für die MwSt.-Befreiung ist dass der Käufer eine gültige VATID (MwSt.-Nr.) besitzt.
Der Lieferant muss zusätzlich zu der korrekt erstellten Rechnung mindestens 3 Dokumente präsentieren können:
- Eine Erklärung des Kunden zum Wareneingang
- Einen Nachweis der Spedition:
- Unterschriebenes CMR – oder –
- Ein unterschriebenes Frachtbrief (Konnossement) – oder –
- Eine Transportrechnung
Eines der folgenden Nachweise:
- Transportversicherung
- Bankunterlagen welche die Zahlung des Transportes nachweisen
- Ein Behördennachweis welches die Ankunft der Ware im Zielland bestätigt
- Eine notarielle Bestätigung welche die Ankunft der Ware im Zielland bestätigt
- Eine Lagerbestätigung welche die Ankunft der Ware im Zielland bestätigt
Der Lieferant muss die Lieferung in der Meldung 390 eintragen (diese Nummer gilt für Rumänien, andere EU-Staaten werden andere Kennzeichnungen haben).
Die Erklärung des Kunden zum Wareneingang muss folgende Angaben beinhalten:
- Erstellungsdatum
- Bestimmungsland der Ware
- Name und Anschrift des Käufers
- Anzahl (Mengen) und Art der Ware
- Datum und Ort wo die Ware angekommen ist
- Empfänger: Identität der Person welche die Ware in Empfang genommen hat
- Sollten Transportmittel geliefert werden: Kennzeichen/ Fahrgestell- nummer