Die Nichtzahlung von Steuern wird als Straftat betrachtet
Die Nichtzahlung von Steuern wird als Straftat betrachtet.
Die Nichtzahlung folgender Steuern oder Beiträge bei Fälligkeit kann mit einer Haftstrafe oder Geldstrafe geahndet werden:
- Dividenden-Steuer
- Steuern für gewerbliche Sportaktivitäten
- Steuern für Einnahmen aus Rechte für geistigem Eigentum
- Steuern für Löhne und Gehälter
- Steuern für Einkünfte aus Verpachtungen
- Steuern für Zinseinkünfte
- Steuern für Liquidationen oder Kapitalreduzierungen
- Steuern für anderen Einkünfte
- Steuern für Renteneinkünfte
- Steuern für nicht in Rumänien anssäsige Personen für deren rumänische Einkünfte
- Steuern für den Verkauf von Immobilien
- Rentenbeiträge
- Krankenkassenbeiträge
- Beiträge zum Umweltfond
Wenn die fälligen Steuern/Beiträge unter 50.000 Euro liegen und diese während der Strafverfolgung oder des Gerichtsverfahren bezahlt werden, wird eine Geldstrafe verhängt.
Wenn die fälligen Steuern/Beiträge unter 100.000 Euro liegen und diese während der Strafverfolgung oder des Gerichtsverfahren bezahlt werden, kann eine Geldstrafe verhängt werden.
Wenn die fälligen Steuern/Beiträge unter 100.000 Euro liegen und diese während der Strafverfolgung oder des Gerichtsverfahren mit einem Aufschlag von 20% bezahlt werden, wird eine Geldstrafe verhängt.