Steuern für Microunternehmen ab Januar 2024
MICROUNTERNEHMEN werden ab Januar 2024 mit 3% vom UMSATZ versteuert.
Ausnahme:
Wenn der Jahresumsatz unter 60.000€ liegt und keine Tätigkeiten in den Bereichen: IT, Hotel- und Gastornomie, Rechtsberatung, Medizin (*siehe Liste unten) vorkommen, beträgt die Steuer 1% vom Umsatz.
* Detailierte Liste der ausgenommenen Tätigkeiten mit NACE Codes:
5821 Entwicklung von PC Spiele
5829 Entwicklung sonstiger Software-Produkte
6201 Individualsoftware Programmierung
6209 Sonstige IT Dienstleistungen
5510 Hotels und gleichartige Beherbergungsstätten
5520 Kurzfristige Beherbergungsstätten und für Ferien
5530 Campingplätze und Jugendherbergen
5590 Sonstige Beherbergungsstätten
5610 Restaurants
5621 Catering für Veranstaltungen
5629 Sonstige Lebensmitteldienste
5630 Bars und andere Getränke Bedienungsdienste
6910 Rechtsberatung
8621 Allgemeinpraxen
8622 Spezialpraxen
8623 Zahnarztpraxen
8690 Sonstige Tätigkeiten im Gesundheitswesen
Wenn der Jahresumsatz 500.000€ überschreitet, wird das Unternehmen mit einem Steuersatz von 16% vom Gewinn versteuert. Dieses wird ab dem Quartal in dem dieses eintrifft angewendet. Das Unternehmen verliert in diesem Fall die Einstufung als Microunternehmen.
Wichtig: sobald ein Umsatz vorkommt, wird die Steuer im Falle von Microunternehmen erhoben, selbst dann wenn das Unternehmen Verluste macht.
Weiterführende Informationen: was ist ein Microunternehmen? Wann ist eine Firma ein Microunternehmen?