Steueränderungen Dezember 2023
Mit der am 15.12.2023 veröffentichten Eilverordnung treten diverse Steueränderungen ab 2024 in Kraft.
Wir präsentieren Ihnen eine Zusammenfassung, der aus unserer Sicht wichtigsten Informationen:
Microunternehmen Die Microunternehmen stehen leider erneut im Fokus: 1) Wenn ein Gesellschafter mehr als 25% Anteile in mehrere Unternehmen besitzt, kann nur noch eines davon als Microunternehmen eingestuft bleiben. Die betroffenen Gesellschafter müssen Ihre Beteiligungen prüfen und bis am 31 März des Folgejahres festlegen, welches Unternehmen als Microunternehmen eingestuft bleiben soll. Alle anderen Unternehmen werden danach Gewinnversteuert (z.Z. 16%). 2) Um ab 2024 weiterhin Microunternehmen zu bleiben, muss der Jahresabschluss des Vorjahres bis am 31 März eingreicht werden 3) Bei der Berechnung der Umsatzgrenze von 500.000 Euro für Microunternehmen, werden auch die Umsätze der verbundenen Unternehmen berücksichtigt. Das rumänische Finanzamt wird hoffentlich diesbezüglich weitere Erklärungen veröffentlichen, zurzeit sind die aktuellen Definitionen unserer Meinung nach äußerst unklar. 4) Microunternehmen welche als inaktiv beim Handelsregister gemeldet wurden, werden für die Dauer der Inaktivität weiterhin als Microunternehmen eingestuft. 5) Sponsoring: das Sponsern oder die Zahlung von Stipendien sind im Falle von Microunternehmen nicht mehr von der Steuer absetzbar. 6) Die Verspätung bei der Abgabe der Jahresabschlusses oder das Nicht-Vorhanden des vorgeschriebenen Mitarbeiters führen dazu dass ab dem Folgequartal der Microunternehmen-status verloren geht. |
Absetzbarkeit diverser Kosten Firmensitzkosten Wenn das Unternehmen eine eigene Räumlichkeit in einer Immobilie erwirbt, welche nicht zu 100% für gewerbliche Zwecke genutzt wird, sind die Kosten ebenfalls nur noch zu 50% absetzbar. Wenn die vom Unternehmen erworbene Räumlichkeit zu Privatzwecke verwendet wird, sind überhaupt keine Kosten absetzbar.
Forderungsberichtigungen
Verlustvortrag |
Intercompany-Transfer |
Mitarbeiter Homeoffice Sportabos Kindergartenzuschüsse Freibetrag |
Immobilien Mieteinnahmen Vermietung an gewerbliche Mieter Mietverträge |
Mehrwertsteuer
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Bargeld Zahlungen oder Rückzahlugen von Darlehen, Kredite, Finanzierungen zwischen privat– oder juristische Personen sind nur noch bargeldlos erlaubt. |
E-Rechnung Sollten die Rechnungen zwischen zwei rumänischen Unternehmen nicht elektronisch erstellt werden, beträgt die Geldstrafe 15% der Rechnung. Sollten Rechnungen gebucht werden welche nicht durch das Online-System des Finanzamtes empfangen wurden, beträgt die Geldstrafe 15% der Rechnung. Die Geldstrafen werden ab 01.07.2024 eingeführt. |
Meldung von Zuschüsse und Subventionen |
Freiberufler und Selbständige |