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E-Factura Erweiterung

E-Factura Erweiterung

Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Übermittlung von Rechnungen an das Finanzamt erweitert.
Demnach müssen auch Rechnungen an Privatpersonen (B2C) für Lieferungen innerhalb Rumäniens übermittelt werden.
Ausnahmen sind die Beträge von umgerechnet unter 100€ (inkl. MwSt.), für diese muss keine Rechnung ausgestellt werden wenn der Kunde keine anfordert, ein Kassenbon ist ausreichend. Der Kassenbon muss nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Für Käufer welche sich nicht mit der Personennummer (rum. „CNP“) ausweisen möchten, wird eine 13-stellige Zahl aus Nullen in der Rechnung eingetragen.

27 Dez. 2024 | News