Höherer Mehrwertsteuersatz beim Erwerb von Wohnungen ab Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 erhöht sich der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5 % auf 9 % für den Erwerb von Wohnungen im Rahmen der Sozialpolitik . Bedingungen hierfür sind:
- Nutzfläche von maximal 120 m², ausgenommen Nebengebäude, deren Wert einschließlich des Grundstücks auf dem sie gebaut werden, den von 600.000 Lei (ohne Mehrwertsteuer) nicht überschreitet.
- Der ermäßigte Satz gilt nur für Wohnungen/Häuser, die zum Zeitpunkt der Lieferung als solche bewohnbar sind.
- es kann nur eine einzige Wohnung mit einem ermäßigten Satz von 9 % erworben werden.
Bewohnbar bedeutet lau Gesetz:
a) individueller freier Zugang zum Wohnraum, ohne den Besitz und die ausschließliche Nutzung des Raums einer anderen Person oder Familie zu beeinträchtigen;
b) Zugang zu Strom und Trinkwasser, Entsorgung von Abwasser und Hausmüll;
c) sie bestehen aus mindestens einem Ruheraum, einem Raum zur Essenszubereitung und einem Sanitärraum;
d) fertige Aussenstruktur mit mindestens: Dach, wenn je nach Bauart dieses konstruktive Element vorgesehen ist, Fenster, Eingangstür;
e) Zu den Innenausstattungen gehören mindestens: Wände, die mit Farbe, Tapeten, Fliesen oder anderen Elementen zur Endbearbeitung versehen sind, Böden, die mit Fliesen, Parkett oder anderen Elementen zur Endbearbeitung versehen sind, Innentüren, je nach Projekt;
f) Sanitäranlagen und Sanitärgegenstände, bzw. Toilettenschüssel, Waschbecken und Waschmaschine mit Wanne, mit den dazugehörigen Batterien;
g) Elektroinstallationen, einschließlich Schalttafeln, Kästen, Schalter/Schalter und Steckdosen;
Wohnungen oder Häuser für deren Verkauf im Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 Vorkaufverträge abgeschlossen wurden und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können bis Ende 2024 mit dem für das Jahe 2023 gültige Mehrwertsteuersatz von 5% erworben werden.