Änderung der Umsatzgrenze für Microunternehmen
Die Umsatzgrenze um als Microunternehmen eingestuft zu sein wird ab dem 01.01.2025 von 500.000 Euro/Jahr auf 250.000 Euro/Jahr gesenkt.
Ab dem 01.01.2026 wird die Umsatzgrenze auf 100.000 Euro/Jahr gesenkt
Erzielt also ein Microunternehmen im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von mehr als 250.000 Euro (bzw. 100.000 Euro ab dem 1. Januar 2026), schuldet es ab dem Quartal, in dem es diese Grenze überschritten hat, Gewinnsteuer (16%).
Für das erste Quartal 2025 wird der Umsatz des Jahres 2024 als Referenzwert verwendet.
Für das erste Quartal 2026 wird der Umsatz des Jahres 2025 als Referenzwert verwendet.
Beispiel 1: ein Unternehmen welches im Jahr 2024 einen Umsatz von 260.000 Euro erzielt hat, ist ab Januar 2025 kein Microunternehmen mehr.
Beispiel 2: ein Unternehmen welches im Jahr 2025 einen Umsatz von 105.000 Euro erzielt hat, ist ab Januar 2026 kein Microunternehmen mehr.
Im Falle von verbundenem Unternehmen, wird der gesamte Umsatz in Betracht gezogen.
Es gibt keine Möglichkeit mehr später erneut als Microunternehmen versteuert zu werden, selbst dann wenn der Umsatz unter der oben genannten Grenze sinken wird.
Die Einschränkung dass nicht mehr als 20% des Umsatzes aus Beratungsdienstleistungen erzielt werden dürfen um als Microunternehmen eingestuft zu sein, wird gestrichen.
Quelle: Verordnung Nr. 156/2024
Datum: 31.12.2024